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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER FIRMA KRECZI GMBH.

 

1. Für den Geschäftsverkehr zwischen Fa. KRECZI GMBH und dem Vertragspartner gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind  verbindlich für

den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit Fa. KRECZI GMBH., auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Abweichende Kauf- und Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Der Vertragspartner unterwirft sich diesen Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, jedenfalls durch die Annahme der Ware oder Dienstleistung.

 

2. Alle Angebote sind freibleibend, d.h., die Lieferfirma behält sich vor, aufgrund des Angebotes den Auftrag hereinzunehmen oder abzulehnen.

 

3. Alle Rechnungen sind in Euro zahlbar, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

 

4. Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungslegung ohne irgendeinen Abzug zahlbar. Bei Zahlungen mit Wechsel ist die Fa. KRECZI GMBH. berechtigt, die banküblichen Diskontspesen zu verrechnen.

 

5. Schecks und Wechsel gelten erst bei der Einlösung als Zahlung.

 

6. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit seinen Forderungen gegen Forderungen der Fa. KRECZI GMBH. aufzurechnen, auf welchen Rechtsgrund die Forderungen des

Geschäftspartners auch immer beruhen. Vom Vertragspartner gemachte Gegenansprüche aus Gewährleistungen oder wegen behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Die Fa. KRECZI GMBH. behält sich vor, abweichend von der vorstehenden Zahlungsbedingungen, Ware oder Dienstleistung nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

 

7. Zahlungsverzug hat zur Folge, dass alle Zahlungserleichterungen und Rabatte auch hinsichtlich anderer offener Forderungen erlöschen und sämtliche Forderungen von Fa. KRECZI GMBH. sofort fällig werden. Ab Fälligkeit sind Verzugszinsen von 1,5% pro Monat zu entrichten. Zahlungsverzug des Vertragspartners auch aus anderen Rechtsgeschäften berechtigt die Fa. KRECZI GMBH. Vom Vertragspartner Vorausleistungen zu fordern oder vom

Vertrag zurückzutreten. Außerdem darf die Fa KRECZI GMBH. in diesem Fall unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder Dienstleistung zurücknehmen, was für sich allein nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. Der Vertragspartner erhält für solcherart zurückgenommene Ware oder Dienstleistung eine Gutschrift auf den Zeitwert. Verweigerung der Annahme bestellter Ware oder Dienstleistung entbindet nicht von der Kaufpreiszahlung. Im Falle keiner Annahme oder Zahlungsverzug gehen alle Mahn- und Inkassospesen, einschließlich außergerichtlicher Anwaltskosten und Spesen von Gläubigerschutzverbänden zu Lasten des Vertragspartners.

 

8. Die Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. KRECZI GMBH. Von Maßnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden können, (z.B. Pfändungen), ist die Fa. KRECZI GMBH. sofort zu verständigen, ebenso hat der Vertragspartner den Dritten bei einer Weitergabe der Waren auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

 

9. Lieferungen werden nach betrieblichen Möglichkeiten alsbald ausgeführt. Teillieferungen sind zulässig, die Fa. KRECZI GMBH. ist berechtigt, entsprechend den Teillieferungen Kaufpreis- bzw. Werklohnforderungen fällig zu stellen. Unabwendbare Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen etc.) berechtigen die Fa. KRECZI GMBH. Zum Lieferaufschub, allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag. Mit der Übergabe der Ware oder Dienstleistung an den Vertragspartner oder Abgabe der Ware oder Dienstleistung zur Versendung geht die Gefahr (z.B. Verlust, Minderung, Beschädigung, Verspätung etc.) auf den Vertragspartner über. Auf Verlangen des Vertragspartners wird die Ware oder Dienstleistung auf seine Kosten für den Transport versichert. Versicherungsart und -summe hat der Vertragspartner anzugeben.

 

10. An allen Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen der Fa. KRECZI GMBH. behält sich die Fa. KRECZI GMBH. das ausschließliche Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Belege werden dem Vertragspartner persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Fa. KRECZI GMBH. weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Sie sind der Fa. KRECZI GMBH. sofort auf Verlangen zurückzustellen. Zuwiderhandlungen verpflichten den Vertragspartner zu vollem Schadensersatz und berechtigen die Fa. KRECZI GMBH. zum Vertragsrücktritt.

 

11. Transportmittel und Versandart wählt die Fa. KRECZI GMBH. Verlangt der Vertragspartner Abweichendes, so trägt er die Mehrkosten.

 

12. Mängel, welche durch ordnungsgemäße Untersuchung bei Ware oder Dienstleistungsübernahme feststellbar sind, müssen unverzüglich schriftlich gerügt werden, ansonsten gilt die Ware oder Dienstleistung als genehmigt. Die KRECZI GMBH. leistet Gewähr für mängelfreie Ware oder Dienstleistung, nicht jedoch für anwendungstechnische Beratung. Sobald ein Mangel hervorkommt, muss er unverzüglich schriftlich gerügt werden, ansonsten die Ware oder Dienstleistung auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt gilt. Im Falle berechtigter Mängelrüge ist die Fa. KRECZI GMBH. nach ihrer Wahl berechtigt, entweder

a) gegen Rückgabe der beanstandeten Ware oder Dienstleistung Ersatz zu liefern oder

b) den Kaufpreis zurückzuerstatten und vom Vertrag zurückzutreten oder

c) unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware oder Dienstleistung zu vergüten. Die Ansprüche des Vertragspartners erlöschen auf jeden Fall, wenn sie nicht binnen 30 Tagen nach Ablieferung der Ware oder Dienstleistung gerichtlich geltend gemacht werden.

 

13. Schadenersatzansprüche gegen die Fa. KRECZI GMBH. sind in allen Fällen ausgeschlossen, außer es fällt der Fa. KRECZI GMBH. grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Beweispflicht trifft den Vertragspartner.

 

14. Der gesamte Geschäftsverkehr mit der Fa. KRECZI GMBH. unterliegt dem österreichischen Recht.

 

15. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt Wels als vereinbart.

 

16. Verbrauchern gegenüber gelten diese Bedingungen sinngemäß, soweit sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht widersprechen.

 

 

 

 

 



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